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Dienstag, 17. Januar 2012
Wahl zum Landtag und Bundestag 2013 zusammenlegen
„Der Vorschlag von SPD und CDU, die Landtagswahl 2013 nicht in die Vorweihnachtszeit zu legen ist berechtigt. Den Bürgerinnen und Bürgern darf die Teilnahme an Wahlen nicht durch ungünstige Wahltermine erschwert werden.
Konsequent wäre es deshalb, die Landtagswahl am selben Tag wie die Bundestagswahl durchzuführen, die voraussichtlich am 15. oder 22. September stattfinden wird.
Die Zusammenlegung der Wahltermine würde zudem zur Einsparung enormer Kosten führen. Wem an der Erhöhung der Wahlbeteiligung und an der Vermeidung unnötiger Kosten gelegen ist, kann gar nicht anders, als unserem Vorschlag zuzustimmen."



