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Samstag, 26. Februar 2011
Hartz-IV-Betrug offenbart moralische Verkommenheit
„Der in Monate langem parteitaktischem Geschacher zustande gekommene Hartz-IV-Betrug offenbart eine tiefe moralische Verkommenheit. Die Erhöhung des Regelsatzes um fünf Euro ermöglicht in keiner Weise ein menschenwürdiges Leben, wie es das Bundesverfassungsgericht verlangt hatte.
Es ist schlimm genug, dass die Hartz-IV-Parteien vom Bundesverfassungsgericht daran erinnert werden mussten, dass ein menschenwürdiges Leben garantiert sein muss. Schier unglaublich ist es, dass sie diese Abmahnung schlichtweg ignorieren. Spätestens die willkürliche Erhöhung des Regelsatzes um drei Euro ab 2012 ohne jede rechnerische Grundlage macht deutlich, dass SPD und CDU sowohl die Lebenssituation der Hartz-IV-Opfer als auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vollkommen gleichgültig ist.
Wer parteitaktisches Kalkül über die Menschenwürde stellt, hat es nicht verdient, sich weiterhin Volksvertreter zu nennen. Der einzige glaubhafte Gegenbeweis wäre, in einem Selbstversuch den Beweis anzutreten, dass mit dem beschlossenen Regelsatz ein menschenwürdiges Leben möglich ist. Auf diesen Beweis werden wir vergeblich warten.“




