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Volkszählung 2011 - Meine Daten gehören mir!

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Was passiert da eigentlich?

2011 wird es europaweit – auch in Deutschland – eine Volkszählung geben. Davon sind wir alle betroffen, auch wenn einzelne vielleicht keinen Fragebogen ausfüllen müssen und/oder Besuch von einem/einer Erhebungsbeauftragten bekommen. Ein großer Teil des Zensus 2011 findet nämlich von uns allen unbemerkt statt. Von allen Einwohnerinnen und Einwohnern Deutschlands werden sehr viele und zum großen Teil persönliche und sensible Daten zu einer neuen riesigen Datei zusammengeführt. Diese Daten stammen z.B. aus Meldebehörden und von der Agentur für Arbeit; letztere schätzt dabei u.a. ein, ob Sie für den Arbeitsmarkt „nicht zu aktivieren“ sind.

Zusätzlich werden drei weitere Bevölkerungsgruppen zur Auskunft verpflichtet. So müssen alle Grundstücks- und Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer einen Fragebogen zu den Wohnungen, deren Ausstattung und deren Bewohnern ausfüllen. Beantwort werden müssen z.B. Fragen über die Anzahl der in der Wohnung lebenden Personen und deren berufliche Stellung.
Darüber hinaus werden 10 % aller Haushalte per Zufallsgenerator ausgewählt, die einen Fragebogen mit persönlichen Fragen ausfüllen müssen. Dabei müssen Sie Auskunft über Ihre Religionszugehörigkeit, Ihre Weltanschauung und einen Migrationshintergrund geben. Offen legen müssen Sie darüber hinaus, ob Sie in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben, Ihre beruflich Stellung und Ihre Schul- und Bildungsabschlüsse.

Schließlich werden noch alle Einwohnerinnen und Einwohner von sogenannten Sonderbereichen zur Abgabe sensibler Daten gezwungen. Das betrifft alle Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen, Senioren- und  Studierendenwohnheimen, Psychiatrien und Gefängnissen. Auch alle obdachlosen Menschen werden dem „Sonderbereich“ zugeordnet und erfasst. Und das ohne deren Kenntnis oder gar Zustimmung. Können die Menschen nicht selbst Auskunft erteilen, werden eben die Heimleiter befragt.

Wer den geforderten Fragebogen nicht ausfüllt, dem droht ein Zwangsgeld und ein Bußgeldverfahren.


Was ist so schlimm daran?

  • Ihre Daten werden nicht hinreichend anonymisiert. Im Gegenteil: Über die sogenannte Ordnungsnummer lässt sich noch bis zu vier Jahre später zurückverfolgen, welche Angaben Sie gemacht haben.
  • Ihre Daten werden zweckentfremdet. Obwohl Sie ihre Daten, etwa beim Meldeamt, zu ganz anderen Zwecken angegeben haben, werden diese Informationen - noch dazu ohne dass man Sie informiert hat – anderen Stellen zugeleitet und zentral gespeichert.
  • Die zwangsweise Erfassung von Obdachlosen, psychisch Kranken, alten Menschen und Inhaftierten sowie die weitgehenden Fragen nach Religionszugehörigkeit, Weltanschauung und Migrationshintergrund grenzen nicht nur aus, sondern werden in diesem Umfang von der EU gar nicht verlangt.
  • Die zentrale Speicherung sensibler Persönlichkeitsdaten weckt immer Begehrlichkeiten, diese Daten auch für andere Zwecke zu gebrauchen. Ihre Daten werden dem Risiko des Datendiebstahls ausgesetzt, dessen Auswirkungen gewaltig wären. Zusammen mit anderen Informationen über Sie entsteht ein klares Bild Ihrer Persönlichkeit.
  • Der Zensus 2011 wird mehr als 750 Millionen Euro kosten.
  • Der Zensus 2011 ist unnötig. Weder Politik noch Verwaltung sind auf die Daten angewiesen, noch wurden andere Formen der statistischen Erhebung in Erwägung gezogen.
  • Der Zensus 2011 verstößt gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung


Was tun?

  • Informieren Sie sich. Entweder beim Bundesamt für Statistik (www.zensus2011.de) oder noch besser beim Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (www.zensus11.de).
  • Lassen Sie sich nicht von beschwichtigenden Aussagen und Bußgeld- und Zwangsgelddrohungen beeindrucken.
  • Reden sie mit Freunden und Bekannten über das ungeheuerliche Ausmaß der Datensammelwut. Verteilen Sie Flugblätter, kleben Sie Aufkleber und Plakate.
  • Informieren Sie sich bei Ihrer Meldebehörde und Ihrer Agentur für Arbeit, welche Daten zu Ihrer Person im Rahmen des Zensus weitergeleitet werden oder schon wurden (Der AK Vorratsdatenspeicherung hält Musterbriefe zum Download bereit).
  • Fragen Sie bei der für Sie zuständigen Erhebungsstelle (Landkreis oder kreisfrei Stadt), ob Sie die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtsurteils zur Volkszählung aus dem Jahr 1983 erfüllen und wie die Datensicherheit gewährleistet wird.
  • Seien Sie kreativ beim Beantworten der Fragen und beim Ausfüllen des Fragebogens Der AK Vorratsdatenspeicherung gibt Ihnen Tipps, wie Sie sich verhalten können und stellt Ihnen Musterbriefe zur Verfügung.
  • Holen Sie sich rechtlichen Rat, wenn Sie beabsichtigen, die Beantwortung der Fragen zu verweigern.  Stellen Sie einen Eilantrag gegen die Durchführung der Befragung.
  • Nehmen Sie Kontakt zu anderen Kritikern des Zensus 2011 auf und engagieren Sie sich in einer Gruppe vor Ort.
  • Vor allem: Handeln Sie nach Ihrer eigenen Überzeugung. Breiter Widerstand, kreative Aktionen und ziviler Ungehorsam waren schon einmal erfolgreich und haben 1981 eine Volkszählung gestoppt!


Die Fraktion DIE LINKE im Hessischen Landtag brachte im Mai 2010 folgenden Gesetzentwurf für ein Ausführungsgesetz zum Zensus 2011 in den Hessischen Landtag ein:

§ 1 Das Land Hessen nimmt nicht am Zensus 2011 teil.

In der Begründung des Gesetzentwurfes heißt es:
Das Zensusgesetz des Bundes setzt eine europäische Richtlinie um, geht aber bei der Tiefe der Datenerhebung und der eingeräumten Zweitverwertung weit über die Vorgaben der EU hinaus.
Es begegnet zudem erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken, da es einen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung darstellt. Die Verwendung von für bestimmte Verwaltungszwecke erhobenen personenbezogenen Daten für Zwecke der Volkszählung ist eine für die Betroffenen bei der ursprünglichen Erhebung nicht vorhersehbare Zweckänderung der Verarbeitung der Daten. Für die Vorbereitung politischer Entscheidungen auf der Grundlage von Bevölkerungsdaten stehen andere weniger grundrechtseinschränkende Verfahren (empirische Sozialforschung) zur Verfügung.

Der Gesetzentwurf wurde durch die Mehrheit des Landtages abgelehnt.

 

 

















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